| Jahrelang zurückliegender bloßer Formfehler der Mieterhöhungserklärung |
| Ein Mieter, der einer einseitigen
Mieterhöhungserklärung des Vermieters jahrelang nachgekommen
ist, kann sich nicht mehr auf einen bloßen Formfehler der Erhöhungserklärung
berufen.
LG Berlin, Urt. vom 11.2.2000 – 65 S 210/99 |