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Jahrelang zurückliegender bloßer Formfehler der Mieterhöhungserklärung
Ein Mieter, der einer einseitigen Mieterhöhungserklärung des Vermieters jahrelang nachgekommen ist, kann sich nicht mehr auf einen bloßen Formfehler der Erhöhungserklärung berufen.

LG Berlin, Urt. vom 11.2.2000 – 65 S 210/99