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Rückforderung formfehlerhaft erhöhter Miete

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zwar ist ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG unwirksam, wenn es in mehrfacher Hinsicht widersprüchliche Zahlen enthält und die Kumulation von rechnerischen Ungenauigkeiten und unzutreffenden tatsächlichen Angaben es dem Mieter unmöglich machen, den Erklärungsinhalt des Erhöhungsverlangens zu ermitteln.

Ein Mieter, der einer einseitige Mieterhöhungserklärung des Vermieters jahrelang nachgekommen ist, kann sich jedoch nicht mehr auf einen bloßen Formfehler der Erhöhungserklärung berufen.


LG Berlin, 11.02.2000 - Az: 65 S 210/99


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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