| Keine Zustimmung zur Mieterhöhung wegen Mängeln in der Wohnung |
| Der Mieter kann seine Zustimmung
zur Mieterhöhung nach § 2 MHRG nicht deshalb verweigern, weil
die Mietwohnung Mängel aufweist und er einen Anspruch auf Beseitigung
dieser Mängel gegen den Vermieter hat. Es besteht also insoweit kein
Zurückbehaltungsrecht.
OLG Frankfurt am Main, Beschluss
v. 29.07.1999 - Rechtsentscheid - 20 ReMiet 1/96
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