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Keine Zustimmung zur Mieterhöhung wegen Mängeln in der Wohnung
Der Mieter kann seine Zustimmung zur Mieterhöhung nach § 2 MHRG nicht deshalb verweigern, weil die Mietwohnung Mängel aufweist und er einen Anspruch auf Beseitigung dieser Mängel gegen den Vermieter hat. Es besteht also insoweit kein Zurückbehaltungsrecht.

OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 29.07.1999 - Rechtsentscheid - 20 ReMiet 1/96
Quelle NJW 2000, S. 2115