| Klagefrist |
| Die Klagefrist des §
2 MHG ist nicht eingehalten, wenn nur ein Teil der Klageschrift mit Telefax
unmittelbar vor Fristablauf um Mitternacht bei Gericht eingeht, die Folgeseiten
jedoch erst am nächsten Tag um 0.00 Uhr.
AG Schöneberg, Az. 12 C 581 / 98 Quelle: Grundeigentum 10 / 99, S. 649 |