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Vergrößerte Wohnfläche
Wird nach Umbau- und Modernisierungsarbeiten die Wohnfläche vergrößert, ist im Wege ergänzender Vertragsauslegung der Mieter zur Zahlung einer entsprechend erhöhten Miete verpflichtet.

AG Schöneberg, Az. 12 C351 / 98 Quelle: Grundeigentum 9 / 99, S. 579