| Vergrößerte Wohnfläche |
| Wird nach Umbau- und Modernisierungsarbeiten
die Wohnfläche vergrößert, ist im Wege ergänzender
Vertragsauslegung der Mieter zur Zahlung einer entsprechend erhöhten
Miete verpflichtet.
AG Schöneberg, Az. 12 C351 / 98 Quelle: Grundeigentum 9 / 99, S. 579 |