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Sanierung beeinflußt nicht das Baualter im Mietspiegel

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird eine Altbauwohnung entsprechend den aktuellen Anforderungen der Mieter modernisiert ohne daß dabei auch die Bausubstanz verändert wird, rechtfertigt diese Modernisierung nicht, daß die Wohnung im Mietspiegel in eine neuere Bauklasse eingeordnet wird. Allerdings seien die Modernisierungen bei der Berechnung der Miete zu berücksichtigen, urteilte das Landgericht Hamburg.


LG Hamburg - Az: 333 S 93/97

Quelle: Focus Online


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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