| Sanierung beeinflußt nicht das Baualter im Mietspiegel |
| Wird eine Altbauwohnung
entsprechend den aktuellen Anforderungen der Mieter modernisiert ohne daß
dabei auch die Bausubstanz verändert wird, rechtfertigt diese Modernisierung
nicht, daß die Wohnung im Mietspiegel in eine neuere Bauklasse eingeordnet
wird. Allerdings seien die Modernisierungen bei der Berechnung der Miete
zu berücksichtigen, urteilte das Landgericht Hamburg.
LG Hamburg, 333 S 93/97 Quelle: Focus Online |