| Forderung per Fax ungesetzlich |
| Moderne Kommunikationsmittel
wie Telefax dürfen bei wichtigen Rechtsgeschäften nicht eingesetzt
werden. Denn auf einem Fax fehlt die gesetzlich vorgeschriebene eigenhändige
Unterschrift. Dies gilt auch für Mietangelegenheiten. So kann ein
Vermieter beispielsweise keine Mietererhöhung per Fax ankündigen
und den Mieter auf diesem Weg gleichzeitig dazu auffordern, der Anhebung
zuzustimmen. Das entschied das Amtsgericht Münster.
Im konkreten Fall hatte der Eigentümer per Fax von seinem Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangt und als Anlage einen Mietspiegel mitgeschickt. Damit beging er jedoch ein Formfehler, wie die Münsteraner Richter befanden. Die eigenhändige Unterschrift des Vermieter fehlte. Außerdem betonte das Gericht, dass die bloße Bezugnahme auf den Mietspiegel nur dann ausreicht, wenn der neue Mietpreis innerhalb einer Mietzinsspanne liegt. Tut er das nicht, sei die Anhebung ohnehin nicht ausreichend begründet und rechtlich nicht akzeptabel. AG Münster, 8 C 228/98 Quelle: Focus Online |