Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.753 Anfragen

Sachverständigengutachten als Begründung einer Mieterhöhung

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Vermieter verlangte vom Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung gemäß § 2 MHG.

Zur Begründung verwies er nicht auf den Mietspiegel, sondern nahm auf ein beigefügtes Sachverständigengutachten bezug. Dieses Sachverständigengutachten war zu diesem Zeitpunkt fast drei Jahre alt.

Zugleich wurde in der Erhöhungserklärung erstmalig eine zusätzliche Gebühr „für Satellitenempfang“ gefordert.

Das Gericht setzte sich mit der inhaltlichen Berechtigung der Mieterhöhung nicht weiter auseinander, weil das Zustimmungsverlangen bereits aus formellen Gründen unwirksam war:

Eine Mieterhöhung ist gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 MHG zu begründen. Die Begründung unter Bezugnahme auf ein Sachverständigengutachten von vor drei Jahren zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete war jedoch fehlerhaft, da sie sich auf ein veraltetes Begründungsmittel stützte.

Nach Ansicht des Gerichts ist es durchaus streitig, wie alt ein Begründungsmittel sein darf. Das drei Jahre alte Gutachten reichte jedoch deshalb nicht mehr aus, weil die Mietpreisentwicklung nicht nur ständig steigend ist, sondern teilweise auch wieder eine umgekehrte Tendenz aufweist.

Das Zustimmungsverlangen war darüber hinaus auch deshalb unwirksam, weil die neu erhobene Gebühr „für Satellitenempfang“ nicht Gegenstand des Mietvertrages war.

Aus diesem Grunde wurde vom Vermieter nicht nur die Erhöhung des Mietzinses, sondern in unzulässiger Weise zugleich auch die Zustimmung zu einer Änderung der Mietzinsstruktur verlangt.


LG Berlin, 25.09.1997 - Az: 61 S 73/97

Quelle: Berliner Mieterbund


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ARD Panorama 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Korrekte und ausführliche Bearbeitung. Begründung verständlich und umfangreich.
Peter Busch
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant