| Gutachter muß vereidigt sein |
| Vermieter, die eine Mieterhöhung
mit einem Gutachten begründen, müssen dazu einen öffentlich
bestellten oder vereidigten Sachverständigen heranziehen. Ansonsten
ist die Erhöhung der Miete unwirksam, urteilte das Kasseler Landgericht.
Der Kläger hatte mit dem Gutachten eines nicht öffentlich bestellten
Diplom-Ingenieurs argumentiert. Das Gericht schloß sich der Auffassung
des Mieters an, der das Gutachten als unwirksam abgelehnt hatte. Der vom
Vermieter beauftragte Ingenieur sei nach Auskunft der Industrie- und Handelskammer
Kassel nicht für die Erstattung von Gutachten öffentlich bestellt
oder vereidigt. Außerdem sei sein Gutachten im konkreten Fall inhaltlich
unzureichend gewesen.
LG Kassel, 1 S 572/97 Quelle: Focus Online |