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Haftet der Verkäufer für das Verhalten des Maklers?

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Sofern ein Makler seine Tätigkeit auf das Anbieten reiner Maklerdienste ohne Einbindung in die Erfüllung von Haupt- oder Nebenpflichten des Verkaufsinteressenten beschränkt hat, besteht keine Veranlassung dazu, dass der Verkäufer

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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