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Nicht verschließbare Haustür als Mangel?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Mieterin im ersten Stock kann die Miete um 5 % mindern, wenn die Haustür nicht verschließbar ist, weil die Schließzunge heraussteht, beim Zufallen gegen das Schließblech stößt und hierdurch in der Wohnung der Mieterin ein störendes Geräusch verursacht. Dies mindert die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache.


LG Berlin, 20.11.1980 - Az: 61 S 200/80


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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