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Mängel an Rollläden, Wasserspülung, Küchenherd

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall ging es um die anzusetzende Mietminderung für diverse kleinere Mängel:

1. Die Rollläden funktioniert nicht ordnungsgemäß, so dass es beim Heben und Senken in Küche und Schlafzimmer vorkam, dass die Rollläden stehen blieben; die Rolllade in der Küche quietschte und war schwergängig. Hier ist eine Mietminderung in Höhe von 5 % angemessen.

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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