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20°C müssen in der Wohnung schon erreichbar sein!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sind in einer Wohnung nicht dauerhaft 20°C Raumtemperatur zu erreichen, so liegt ein Mangel vor, der den Mieter zur Minderung des Mietzinses berechtigt. Im vorliegenden waren nur 18°C erreichbar, wofür eine Minderungsquote i.H.v. 10% vom Gericht bestätigt wurde, weil die niedrige Temperatur die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung einschränkt. Dass die Temperaturen regelmäßig 20°C unterschritten war vorliegend gutachterlich belegt worden.


AG Potsdam, 30.04.2012 - Az: 23 C 236/10


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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