Sind in einer Wohnung nicht dauerhaft 20°C Raumtemperatur zu erreichen, so liegt ein Mangel vor, der den Mieter zur Minderung des Mietzinses berechtigt. Im vorliegenden waren nur 18°C erreichbar, wofür eine Minderungsquote i.H.v. 10% vom Gericht bestätigt wurde, weil die niedrige Temperatur die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung einschränkt. Dass die Temperaturen regelmäßig 20°C unterschritten war vorliegend gutachterlich belegt worden.
AG Potsdam, 30.04.2012 - Az: 23 C 236/10
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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