Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.621 Anfragen

Bei 19 °C liegt ein Mietmangel vor!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Sofern regelmäßig eine Raumtemperatur von lediglich 19 °C zu erreichen ist, so liegt ein Mangel vor, der den Mieter zur Minderung Mietzinses in Höhe von 5 % berechtigt.

Im vorliegenden Fall erbrachte die Heizungsanlage nicht die nach DIN 4701 erforderliche Heizleistung, zudem waren die Fenster undicht.

Zwar wurden die Fenster ausgetauscht, der Mieter verlangte jedoch auch noch die Reparatur des Heizkörpers - obwohl keine mangelnde Beheizbarkeit mehr gerügt wurde.

Die Vermieterin wollte dem nicht nachkommen, so dass die Sache vor Gericht zu klären war.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant