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Wenn die Wohnung eine Baustelle ist - Mietminderung!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im zu entscheidenden Fall hatte ein Vermieter seinem Mieter zugesagt, Renovierungsarbeiten des Treppenhauses und der Hausfassade zu einem bestimmten Termin abzuschließen. Dies hielt er dann aber nicht ein. Dies kann schnell zum Verhängnis werden - denn der Mieter kann in diesem Fall die Miete mindern. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter die Verzögerung nicht verschuldet hat.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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