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Wenn die Wohnung eine Baustelle ist - Mietminderung!Im zu entscheidenden Fall hatte ein Vermieter
seinem Mieter zugesagt, Renovierungsarbeiten des Treppenhauses und der
Hausfassade zu einem bestimmten Termin abzuschließen. Dies hielt
er dann aber nicht ein. Dies kann schnell zum Verhängnis werden -
denn der Mieter kann in diesem Fall die Miete mindern. Dies gilt auch dann,
wenn der Vermieter die Verzögerung nicht verschuldet hat.
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