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Mietminderung wegen Passantenlärm?Vorliegend hatten die Mieter ein belebtes Plätzchen
gemietet - selbst in der Nacht kam es zu Lärmbelästigungen von
Besuchern eines Restaurantschiffs und einer Veranstaltungshalle, die sich
auf dem Heimweg befanden. Das störte die Mieter gewaltig, so dass
diese die Miete minderten. Der Vermieter konnte in dem Passantenlärm
aber keinen Mangel sehen und forderte den Außenstand zurück.
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