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Badewanne wie Schmirgelpapier - Mietmangel!Vorliegend beschwerte sich
ein Mieter über eine unzumutbar aufgeraute Badewanne. Dieser Zustand
war bereits gutachterlich bestätigt worden: die Wanne sei ungewöhnlich
rau und zur vertragsgemäßen Benutzung nicht mehr geeignet. Wie
dieser Zustand entstanden war (Vormieter, schlechte Qualität der Wanne,
Mieter) war nicht zu ermitteln, so dass der Vermieter in der Verantwortung
war. Der Mieter durfte wegen der Schmirgelpapier-Badewanne die Miete um
ca. 3% mindern.
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