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Badewanne wie Schmirgelpapier - Mietmangel!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorliegend beschwerte sich ein Mieter über eine unzumutbar aufgeraute Badewanne. Dieser Zustand war bereits gutachterlich bestätigt worden: die Wanne sei ungewöhnlich rau und zur vertragsgemäßen Benutzung nicht mehr geeignet. Wie dieser Zustand entstanden war (Vormieter, schlechte Qualität der Wanne, Mieter) war nicht zu ermitteln, so dass der Vermieter in der Verantwortung war. Der Mieter durfte wegen der Schmirgelpapier-Badewanne die Miete um ca. 3% mindern.


LG Stuttgart, 13.05.1987 - Az: 13 S 347/86


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Burkhardt, Weissach im Tal