![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Bei bekannter Baumaßnahme kann nicht wegen Baulärm gemindert werden!Im vorliegenden Fall hatte
ein Mieter bereits bei Abschluss des Mietvertrags vom Vermieter von einer
Baumaßnahme erfahren (Abriss eines Gebäudes auf einem Nachbargrundstück).
Sie haben noch keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen? Mit einem AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Mietrecht haben Sie Vollzugriff auf ... ... alle Tipps, Urteile und Mustervorlagen ... alle weiteren mit einem Schlüssel gekennzeichneten Inhalte Die Bannerwerbung schalten wir für Sie aus; neue Urteile und Beiträge sowie einen exklusiven monatlichen Newsletter erhalten Sie per Email.
|