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Kinderlärm - Minderung nicht möglich!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall ging es um eine Mietminderung. Die mindernden Mieter fühlten sich durch die Enkelkinder ihrer Nachfahren und den von ihnen ausgehenden Lärm von Freitag bis Sonntag (7:00 bis 22:00 Uhr) unzumutbar belästigt. Vor dem Gericht scheiterte diese Forderung, Kinderlärm ist nicht nur allgemein bekannt, sondern auch hinzunehmen - insbesondere, weil die Lärmbelästigungen nicht ununterbrochen bestanden.


AG Hannover, 30.05.1984 - Az: 523 C 4320/84


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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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