| Erkrankung des Mieter kein außerordentlicher Kündigungsgrund |
| Auch wenn ein Mieter seine
Wohnung aufgrund seiner schweren Erkrankung nicht mehr nutzen kann, ist
dies kein Kündigungsgrund für eine außerordentliche Kündigung
des Mietvertrages.
OLG Düsseldorf - Az. 24 U 186/99 |