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Erkrankung des Mieter kein außerordentlicher Kündigungsgrund
Auch wenn ein Mieter seine Wohnung aufgrund seiner schweren Erkrankung nicht mehr nutzen kann, ist dies kein Kündigungsgrund für eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrages.

OLG Düsseldorf - Az. 24 U 186/99