Im vorliegenden Fall hatte eine Familie in einer 85-m²-Wohnung eines Mehrfamilienhauses sage und schreibe mehr als 90 Katzen gehalten. Das Gericht bestätigte die Fortnahme und Veräußerung der Katzen, weil diese unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten wurden, erheblich vernachlässigt waren und bereits schwerwiegende Verhaltensstörungen entwickelt hatten.
Im Vorfeld hatten die Halter weder die Zustände der Haltung verbessert noch einer Bestandsreduzierung zugestimmt. Sowohl die Fortnahme als auch die Verwertung war gerechtfertigt, weil die weitere Versorgung und Pflege unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht hätte.
Im Vorfeld hatten die Halter weder die Zustände der Haltung verbessert noch einer Bestandsreduzierung zugestimmt. Sowohl die Fortnahme als auch die Verwertung war gerechtfertigt, weil die weitere Versorgung und Pflege unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht hätte.
VG Hannover, 19.11.2012 - Az: 11 B 4036/12
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


