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Wenn der Hund auf den Teppich kotzt, zahlt der HalterVorliegend hatte der Hund eines Mieters den
Teppichboden der Mietwohnung verunreinigt indem er sich auf diesem erbrochen
hatte. Hier haftet der Mieter für den Schaden aufgrund der Tierhalterhaftung.
Bei der Schadensberechnung ist ein Abzug "neu für alt" vorzunehmen.
Eine Differenzierung zwischen willkürlichem und natürlichem Tierverhalten
muss nicht erfolgen.
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