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Bellende Hunde als Ordnungswidrigkeit

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, wenn es zu übermäßig lautem und lang anhaltenden Hundegebell, insbesondere zur Mittags- oder Nachtzeit, kommt. In einem solchen Fall kann es zulässig sein, dass Zeit, in der der den Lärm verursachende Hund sich außerhalb des Hauses aufhalten, eingeschränkt wird.

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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