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Haustiere / Tiere

Mietrecht

Das Mietrecht hält für Haustiere diverse Regelungen, die es zu beachten gilt, bereit.

Haustiere können jedoch nicht generell mietvertraglich verboten werden. Mieter dürfen Kleintiere ohne Erlaubnis des Vermieters in der Wohnung halten, wobei auch hier einige Einschränkungen - z.B. für Frettchen, gefährliche Kleintiere und Papageien - zu beachten sind.

Das bedeutet jedoch nicht, dass alle Tiere in einer Wohnung gehalten werden dürfen. Für die Haltung von Hunden und Katzen kann ein Erlaubnis erforderlich gemacht werden. Vermieter müssen dann je nach Einzelfall entscheiden, ob sie die Genehmigung erteilen oder nicht.

Was Lärm, Dreck oder Geruchsbelästigungen angeht, so muss der Mieter sich an entspr. Vorgaben und die allgemeine Rücksichtnahmepflicht halten.

Bei Vorlage eines trifftigen Grundes kann der Vermieter seine Zustimmung zur Haustierhaltung widerrufen.

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Urteil
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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