![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Schönheitsreparaturklausel mit Gestaltungsvorschrift - auch im Gewerbemietvertrag unzulässig!Ein Vermieter kann auch
gewerblichen Mietern nicht mittels Mietvertragsklausel vorschreiben, dass
die Schönheitsreparaturen vom Mieter zu übernehmen sind und nur
mit Zustimmung des Vermieters hierbei von der bisherigen Ausführungsart
abgewichen werden darf. Eine solche Klausel ist unwirksam, da sie unklar
ist und den Mieter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen
benachteiligt. Der Mieter muss deshalb gar keine Renovierungsarbeiten durchführen.
Sie haben noch keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen? Mit einem AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Mietrecht haben Sie Vollzugriff auf ... ... alle Tipps, Urteile und Mustervorlagen ... alle weiteren mit einem Schlüssel gekennzeichneten Inhalte Die Bannerwerbung schalten wir für Sie aus; neue Urteile und Beiträge sowie einen exklusiven monatlichen Newsletter erhalten Sie per Email.
|