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Rauchverbot ist kein Mangel!Ein Rauchverbot in einer
gemieteten Gaststätte durch öffentliche Regelung ist kein Mangel
der Mietsache, sofern nicht ausdrücklich im Mietvertrag vorgesehen
ist, dass in den Räumen geraucht werden darf. Mit Erlass des Nichtraucherschutzgesetzes
ist die Verpflichtung des Vermieters, Räume, die für den Betrieb
einer Rauchergaststätte geeignet sind, zu überlassen, weggefallen.
Der Vermieter einer Gaststätte trägt lediglich eine Verantwortung
für die Konzessionsfähigkeit der Gaststätte. Für die
betrieblichen Verhältnisse des Gaststättenbetriebs trägt
der Mieter das Risiko.
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