Gibt ein Mieter bei Vertragsschluss arglistig täuschend an, er wolle lediglich "junge Mode" verkaufen, so kann der Vermieter die Räumung des Ladengeschäfts verlangen, wenn der Mieter statt "junger Mode" die bei Rechtsradikalen beliebte Marke "Thor Steiner" verkauft.
LG Leipzig, 13.11.2008 - Az: 1 O 325/08
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Rochus Schmitz und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Martin Becker, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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