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Arglistig täuschende Angaben über Verkaufsangebot bei gewerblichen Mietvertrag

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Gibt ein Mieter bei Vertragsschluss arglistig täuschend an, er wolle lediglich "junge Mode" verkaufen, so kann der Vermieter die Räumung des Ladengeschäfts verlangen, wenn der Mieter statt "junger Mode" die bei Rechtsradikalen beliebte Marke "Thor Steiner" verkauft.


LG Leipzig, 13.11.2008 - Az: 1 O 325/08


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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