| Arglistig täuschende Angaben über Verkaufsangebot bei gewerblichen Mietvertrag |
| Gibt ein Mieter bei Vertragsschluss
arglistig täuschend an, er wolle lediglich "junge Mode" verkaufen,
so kann der Vermieter die Räumung des Ladengeschäfts verlangen,
wenn der Mieter statt "junger Mode" die bei Rechtsradikalen beliebte Marke
"Thor Steiner" verkauft.
LG Leipzig, 13.11.2008 - Az: 1 O 325/08 |