Wurde in einem Gewerberaummietvertrag über eine formularmäßige Klausel vereinbart, daß der Vermieter keine Gewähr dafür leistet, daß die Räume den behördlichen Vorschriften entsprechen und der Mieter etwaige Auflagen auf eigene Kosten erfüllen muß, so benachteiligt diese Klausel den Mieter unangemessen und ist somit unwirksam.
LG Berlin, 28.08.2001 - Az: 64 S 107/01
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Rochus Schmitz und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Martin Becker, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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