Wird die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis aufgrund Nichteinhaltung der Schallschutzbestimmungen nicht erteilt, so hat ein Mieter, der die Räume zum Betrieb einer Gaststätte angemietet hat das Recht, den Mietzins auf Null zu mindern.
KG, 07.10.2002 - Az: 8 U 139/01
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Rochus Schmitz und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Martin Becker, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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