| Wohnverhältnisse der Bedarfspersonen |
| Die Eigenbedarfskündigung
zugunsten der Verwandten ( im vorliegenden Fall: Schwiegermutter und Stieftochter
des Vermieters) bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Offenlegung der konkreten
Wohnverhältnisse der Bedarfspersonen.
LG Frankfurt/M., Urt. vom 22.9.2000 – 2/17 S 3/00 |