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Wohnverhältnisse der Bedarfspersonen
Die Eigenbedarfskündigung zugunsten der Verwandten ( im vorliegenden Fall: Schwiegermutter und Stieftochter des Vermieters) bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Offenlegung der konkreten Wohnverhältnisse der Bedarfspersonen.

LG Frankfurt/M., Urt. vom 22.9.2000 – 2/17 S 3/00