| Überteuerte Ersatzwohnung |
| Der Vermieter muß
die Ersatzwohnung zu einem akzeptablen Mietpreis zur Verfügung stellen.
Trotz bestehenden Eigenbedarfs erklärte das Landgericht Mannheim eine Kündigung für unwirksam, weil der Vermieter dem gekündigten Mieter eine Wohnung für 1.200 DM monatliche Miete anbot. Laut Mietspiegel wäre ein Mietzins von 593 DM ortsüblich gewesen. Unter Berücksichtigung aller laufenden Aufwendungen errechneten die Richter eine Höchstgrenze von 890 DM monatlich. Da der Vermieter diese Höchstgrenze überschritt, mußte der Vermieter die angebotene Ersatzwohnung nicht akzeptieren und auch nicht ausziehen. LG Mannheim, 4 S 87/95 Quelle: RdW 1996, 379 |