| Nichtanbieten einer Alternativwohnung |
| Kündigt ein Vermieter
eine Wohnung wegen Eigenbedarfs und ist in dem Mietshaus eine andere Wohnung
frei, muß er diese
dem Mieter grundsätzlich anbieten. Von einem Angebot der freigewordenen Alternativwohnung kann der Vermieter nur dann absehen, wenn der Mieter Vertragsverletzungen begangen hat, die den Vermieter zu einer Kündigung berechtigen würden. Die bloße Behauptung es bestehen "Spannungen" ist hierzu nicht ausreichend. LG Mannheim, 4 S 148/95 Quelle: NJW-RR 1997, 332 |