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Nichtanbieten einer Alternativwohnung
Kündigt ein Vermieter eine Wohnung wegen Eigenbedarfs und ist in dem Mietshaus eine andere Wohnung frei, muß er diese
dem Mieter grundsätzlich anbieten.
Von einem Angebot der freigewordenen Alternativwohnung kann der Vermieter nur dann absehen, wenn der Mieter Vertragsverletzungen begangen hat, die den Vermieter zu einer Kündigung berechtigen würden. Die bloße Behauptung
es bestehen "Spannungen" ist hierzu nicht ausreichend.

LG Mannheim, 4 S 148/95 Quelle: NJW-RR 1997, 332