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Eigenbedarf für Ehegatten

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Ehepaar wollte sich trennen.Der Ehemann fand keine andere Wohnung. Daher kündigte seine Frau eine von ihr an einen
Dritten vermietete Wohnung wegen Eigenbedarfs.
Das LG Frankfurt hielt die Eigenbedarfskündigung für rechtens. Solange die Ehe noch besteht und die Scheidung nicht eingeleitet ist, ist der Ehegatte des Vermieters als dessen Angehöriger anzusehen.


LG Frankfurt/Main - Az: 2/11 S 388/94

Quelle: NJW-RR 1996, 396


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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