Ein Ehepaar wollte sich trennen.Der Ehemann fand keine andere Wohnung. Daher kündigte seine Frau eine von ihr an einen
Dritten vermietete Wohnung wegen Eigenbedarfs.
Das LG Frankfurt hielt die Eigenbedarfskündigung für rechtens. Solange die Ehe noch besteht und die Scheidung nicht eingeleitet ist, ist der Ehegatte des Vermieters als dessen Angehöriger anzusehen.
Dritten vermietete Wohnung wegen Eigenbedarfs.
Das LG Frankfurt hielt die Eigenbedarfskündigung für rechtens. Solange die Ehe noch besteht und die Scheidung nicht eingeleitet ist, ist der Ehegatte des Vermieters als dessen Angehöriger anzusehen.
LG Frankfurt/Main - Az: 2/11 S 388/94
Quelle: NJW-RR 1996, 396
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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