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Eigenbedarf bei Mietvertragsabschluß absehbar - keine Kündigung mehr zulässig

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist es für den Vermieter bereits bei Mietvertragsabschluß absehbar, dass sich in Bälde eine Eigenbedarfssituation ergeben kann, so muss der Mieter darauf hingewiesen werden, gleich ein befristeter Vertrag abgeschlossen werden oder aber eine konkrete Vereinbarung für den Fall des sich abzeichnenden Eigenbedarfs treffen müssen. Unterlässt der Vermieter dies, so kommt die Eigenbedarfskündigung aus diesen Gründen nicht mehr in Frage.
Die Eigenbedarfskündigung des Vermieters, der diese vorliegend bereits nach acht Monaten aussprach, wurde daher mangels Aufklärung für unwirksam erklärt.


AG Bremen, 19.08.2008 - Az: 4 C 513/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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