Will ein Vermieter die Wohnung lediglich zum Teil für eigene Wohnzwecke, überwiegend jedoch für eigene berufliche Zwecke nutzen (vorliegend: Errichtung eines Architekturbüros), so müssen aufgrund der Nähe zur Eigenbedarfskündigung vernünftige und nachvollziehbare Gründe vorliegen.
BGH, 05.10.2005 - Az: VIII ZR 127/05
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


