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Kündigung wegen überwiegend beruflicher Gründe

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Will ein Vermieter die Wohnung lediglich zum Teil für eigene Wohnzwecke, überwiegend jedoch für eigene berufliche Zwecke nutzen (vorliegend: Errichtung eines Architekturbüros), so müssen aufgrund der Nähe zur Eigenbedarfskündigung vernünftige und nachvollziehbare Gründe vorliegen.


BGH, 05.10.2005 - Az: VIII ZR 127/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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