| Begründung einer Eigenbedarfskündigung |
| Ein Vermieter kündigte
seinem Mieter und erhob Räumungsklage, indem er sich auf Eigenbedarf
berief. Er wollte die Wohnung seinem Bruder und dessen Freundin zur Verfügung
stellen, die im Augenblick noch ohne eigenes Zimmer bei den Eltern wohnten.
Die Klage wurde aus formalen Gründen abgewiesen, da die Begründung des Eigenbedarfs in dem Kündigungsschreiben unzureichend war. Das Gericht forderte für ein wirksames Kündigungsschreiben wegen Eigenbedarfs, daß dort alle Umstände angesprochen werden, mit Hilfe derer der Mieter zumindest überschlägig überprüfen kann, ob eine Rechtsverteidigung gegen die Kündigung Aussicht auf Erfolg hat. Dieser Zweck ist nur dann erfüllt, wenn der Mieter die Gewißheit erlangt, daß alle im Schreiben nicht genannten Lebensvorgänge im Räumungsprozeß auch nicht Berücksichtigung finden. Deshalb war im vorliegenden Fall der pauschale Hinweis auf die beengte Wohnsituation des Bruders nicht ausreichend. Vielmehr hätte der Vermieter durch die Angabe der Zahl und des Alters der Personen, der Quadratmeter usw. konkret und ausführlich die unzureichende Wohnungssituation belegen müssen. LG Gießen, 1 S 146/94 Quelle: RdW 1995, 253 |