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Wie viele Löcher dürfen im Bad gebohrt werden?Es ist zulässig, zur Installation der erforderlichen
Badaccessoires (z.B. Handtuchhalter, Spiegel und Konsole), Wandfliesen
im Bad zu durchbohren - auch wenn es sich hierbei um Sachbeschädigung
handelt. Die Anzahl der Löcher muss sich aber im verkehrsüblichen
Maß bewegen - bei 14 Löchern ist dies noch der Fall. Da üblicherweise
zumindest Handtuchhalter, Spiegel und Konsole im Badezimmer angebracht
werden, ist dies grundsätzlich auch dem Mieter zu gestatten. Für
solche Bohrlöcher schuldet der Mieter auch keinen Schadenersatz.
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