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Verjährung von Schadensersatzansprüchen - Beginn erst nach Begehung durch den Vermieter!Im vorliegenden Fall endete
ein Mietverhältnis bereits im Dezember 2003, die Begehung und Abnahme
fand nach entsprechender Vereinbarung der Vertragsparteien erst am 13.1.2004
statt, die Schlüssel waren dem Hausmeister bereits früher übergeben
worden. Der Vermieter machte dann Schadensersatzansprüche wegen Verschlechterung
der Mietwohnung geltend und war der Ansicht, dass die kurze Verjährung
der Schadensersatzansprüche erst am Tag nach der Begehung zu laufen
begann. Der Mieter war der Ansicht, Stichtag wäre der Tag der Schlüsselübergabe
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