|ANWALTONLINE| >> |TIPS VON A-Z| >> |ZUTRITT| >> |WANN MUß ZUTRITT GEWÄHRT WERDEN?|
Pflicht zur Schlüsselhinterlegung
Ist der Mieter für mehrere Tage abwesend, ist er verpflichtet, dem Vermieter oder der für diesen tätigen Hausverwaltung eine Vertrauensperson zu benennen, bei der er einen Zweitschlüssel für die Wohnung hinterlegt und die in dringenden Fällen Zutritt zur Wohnung gewähren kann. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, kann er u.U. für entstehende Schäden haftbar gemacht werden.