Keine Pflicht zu Vereinbarungen
Weder Mieter noch Vermieter
sind verpflichtet, anlässlich der Besichtigung durch den Vermieter
eine Vereinbarung zu unterzeichnen. Nimmt z.B. der Vermieter ein Mängelprotokoll
auf, mit dem der Mieter nicht einverstanden ist, kann dieser seine Unterschrift
unter das Protokoll ohne weiteres verweigern.