Mietvertragliche Angaben
Im Mietvertrag ist häufig
die Quadratmeterzahl der Wohnfläche angegeben. In dieser Angabe kann
allerdings in der Regel keine vertraglich geregelte Soll-Eigenschaft der
Mietsache, sondern lediglich deren ungefähre Beschreibung gesehen
werden, von der Abweichungen möglich sind. Etwas anderes gilt, wenn
die Parteien ausdrücklich hervorheben, dass gerade die angegebene
Wohnungsgröße Vertragsinhalt sein soll.