Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.618 Anfragen

„Berechtigtes Interesse“ an Untervermietung

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nach § 540 BGB braucht der Hauptmieter die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung der Wohnung. Die Erlaubnis zur Untervermietung muss grundsätzlich schriftlich beantragt werden, wobei der Name des vorgesehenen Untermieters dem Vermieter zu nennen ist. Erteilt der Vermieter nur für einen bestimmten Untermieter die Erlaubnis, so bedarf auch jede weitere Untervermietung der Erlaubnis. Lediglich bei einer generellen Erlaubnis des Vermieters muss ihm nur der Name des jeweiligen Untervermieters genannt werden.

Die Untervermietung kann der Vermieter aus wichtigem Grunde verweigern. Hat jedoch der Mieter ein „berechtigtes Interesse“ an der Untervermietung, muss der Vermieter der Untervermietung zustimmen.

Wichtig ist jedoch, dass kein berechtigtes Interesse im Sinne des § 553 Abs. 1 BGB vorliegt, wenn der Mieter bereits vor Mietvertragsabschluss eine Untervermietung geplant hat bzw. wenn der Mieter unmittelbar nach Vertragsschluss plötzlich zu der Erkenntnis gelangt, dass eine Untervermietung der Entfaltung seiner Persönlichkeit diene.
Stand: (letzte Änderung: 23.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Ja, gemäß § 540 BGB ist der Hauptmieter verpflichtet, die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung einzuholen. Diese muss grundsätzlich schriftlich beantragt werden, wobei der Name des vorgesehenen Untermieters mitzuteilen ist.
Der Vermieter muss der Untervermietung zustimmen, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung nachweisen kann, sofern keine wichtigen Gründe des Vermieters dagegenstehen.
Ein berechtigtes Interesse nach § 553 Abs. 1 BGB liegt nicht vor, wenn die Untervermietung bereits vor Abschluss des Mietvertrags geplant war oder der Mieter unmittelbar nach Vertragsschluss plötzlich geltend macht, die Untervermietung diene der Entfaltung seiner Persönlichkeit.
Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Danke
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant