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Schlüssel für die Mietwohnung
Dem Mieter ist vom Vermieter eine ausreichende Anzahl von Schlüsseln zur Verfügung zu stellen, in der Regel für jeden Bewohner und jede Person, die Wohnungszugang benötigt (Babysitter, Pflegedienst, etc.), ein Schlüssel. Kleinkinder sind hiervon ausgenommen.

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