Dem Mieter ist vom Vermieter eine ausreichende Anzahl von Schlüsseln zur Verfügung zu stellen, in der Regel für jeden Bewohner und jede Person, die Wohnungszugang benötigt (Babysitter, Pflegedienst, etc.), ein Schlüssel. Kleinkinder sind hiervon ausgenommen.Diesen Beitrag können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Direkt Zugang im Bereich Mietrecht vollständig lesen.
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