Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.637 Anfragen

Reservierungsvereinbarung mit dem Makler

Mietrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen dieses Beitrags bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Stand: (letzte Änderung: 23.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Nein, eine Reservierungsgebühr darf nicht über die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Maklers vereinbart werden (vgl. BGH, 20.04.2023 - Az: I ZR 113/22). Es bedarf einer gesonderten, zeitlich begrenzten vertraglichen Vereinbarung.
Die Gebühr darf keinen unzulässigen Druck auf den Kaufinteressenten ausüben. Überschreitet sie etwa 10 bis 15 % der vereinbarten Maklerprovision, ist die Vereinbarung ohne notarielle Beurkundung formnichtig.
Ein Reservierungsvertrag benachteiligt den Kunden unangemessen, wenn die Rückzahlung der Gebühr ausnahmslos ausgeschlossen ist und dem Kunden keine nennenswerten Vorteile oder dem Makler keine geldwerte Gegenleistung gegenüberstehen.
Der Makler muss über einen Makleralleinauftrag verfügen, um die Reservierung glaubhaft garantieren zu können. Ohne diesen Auftrag würde der Makler gegenüber dem Interessenten eine Sicherheit vortäuschen, die er faktisch nicht gewährleisten kann.
Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ComputerBild 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg
Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld