Wenn Ihre Wohnung verkauft
wird
Ebenso, wie auf Dauer die
Umwandlung bzw. Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht zu verhindern sein
wird, werden Sie auch den Verkauf Ihrer gemieteten Wohnung letztlich kaum
verhindern können. Sie können ihn aber solange wie möglich
hinauszögern:
Wenn Kaufinteressenten Ihre
Wohnung besichtigen wollen, so sollten Sie dies nur soweit ermöglichen,
wie Sie rechtlich
unvermeidlich dazu gezwungen
sind. Während der Besichtigung sollten Sie den Kauflustigen klarmachen,
daß Sie in Ihrer Wohnung bleiben wollen und daß Sie alle lhre
Rechte ausschöpfen werden.
Sie sollten außerdem
sachlich auf alle Mängel Ihrer Wohnung und des Hauses aufmerksam machen:
Die Wahrheit zu sagen, ist nicht verboten.
Verhaltensregeln, die Sie
jetzt unbedingt beachten sollten, finden Sie in unseren Informationen zum
Eigentümerwechsel
und zum Zutrittsrecht.
Quelle: Berliner Mietergemeinschaft
e.V.