Was ist eine Eigentumswohnung?
Während ein Mietshaus
einem Eigentümer allein oder mehreren Eigentümern gemeinsam gehört,
sind Gebäude und Grundstück einer ”Eigentums-Wohnanlage” in ”Miteigentum/Gemeinschaftseigentum”
und ”Sondereigentum” aufgeteilt: Jeder
Wohnungseigentümer
hat zusätzlich zu seinem Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung
auch ein Miteigentum an der
gesamten Wohnanlage. Über
sein Sondereigentum kann der Eigentümer weitgehend frei entscheiden
(er kann es z. B. entweder selbst bewohnen oder aber weitervermieten),
während über das Miteigentum nur die Versammlung aller Eigentümer
entscheiden darf.
Für den Mieter einer
Eigentumswohnung jedoch sind die Beschlüsse dieser Eigentümerversammlung
in keiner Weise
maßgebend; entsprechend
enthält das ”Wohnungseigentumsgesetz” nur Vorschriften für die
Wohnungseigentümer, nicht aber für Sie als Mieter.
Quelle: Berliner Mietergemeinschaft
e.V.