Abgeschlossenheitsbescheinigung
Ohne Abgeschlossenheitsbescheinigungen
ist eine Umwandlung von einer Miet- in eine Eigentumswohnung nicht zulässig.
Der gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe hat in seiner Entscheidung
vom 30.06.92 bestimmt, daß Wohnungen in
bestehenden Gebäuden
auch dann in sich abgeschlossen sein können, wenn die Trennwände
und Trenndecken nicht den
Anforderungen des Bauordnungsrechts
des jeweiligen Bundeslandes entsprechen. Diese Rechtsprechung des gemeinsamen
Senats der obersten Gerichtshöfe
hat zur Folge, daß viele Anträge auf Abgeschlossenheit gestellt
werden.
Quelle: Berliner Mietergemeinschaft
e.V.