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Mitwohnagenturen oder Mitwohnzentralen

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

In vielen Großstädten gibt es Mitwohnagenturen. Diese suchen für ihre Kundschaft möblierte Wohnungen auf Zeit und bieten in aller Regel auch solche Objekte auf Zeit an. Wohnungen und auch einzelne Zimmer können tage-, wochen- und monatsweise gemietet werden. Kommt es zu einer Vermittlung, so erhält die Agentur eine Vermittlungsgebühr.

Letztendlich sind diese Agenturen also spezielle Makler. Gesetzlich ist daher die Höhe der Vermittlungsgebühr auf zwei Kaltmieten beschränkt. Die Agenturen machen die Gebühr fast immer von Mietdauer und -höhe abhängig.
Es gibt auch Mitwohnagenturen, die vom Angebot her als Reisebüros angesehen werden können. Diese Agenturen vermitteln Unterkünfte (auch) für Touristen.

Sobald ein Vertrag zwischen Mieter und Vermieter zustande gekommen ist, so endet die Verantwortung der Mitwohnagentur. Sofern es gewünscht wird, können jedoch auch weitere Dienste in Anspruch genommen werden. Dies umfasst z.B. die Erstellung einer Inventarliste über die mitvermieteten Gegenstände und die Wohnungsabnahme nach Beendigung des Mietverhältnisses.

Kommt es zu Schäden an dem vermieteten Objekt, so muss sich der Vermieter an den Mieter wenden. Die Agentur haftet nicht. Genau wie bei einem normalen Mietverhältnis ist es ratsam eine Kaution zu verlangen.

Eine Besonderheit ist die sehr kurze Kündigungsfrist die bis zum 15. eines jeden Monats ausgesprochen werden kann. Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten nicht.

Ist der Vermieter selbst Mieter, so kommt ein Untermietverhältnis zustande. Hierbei ist es wichtig, die Erlaubnis des eigentlichen Vermieters einzuholen. Bei einer teilweisen Untervermietung - also dann, wenn mindestens ein Zimmer nicht untervermietet wird, ist der Vermieter lediglich zu informieren. Der Vermieter kann dies nur dann verhindern, wenn keine vernünftigen und nachvollziehbaren Gründe für die Untervermietung vorliegen. Eine vollständige Untervermietung erfordert die Genehmigung des Vermieters, der auch einen Untermietzuschlag erheben kann. Dies kann der Vermieter auch ohne Angabe von Gründen verweigern.
Stand: (letzte Änderung: 23.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Da diese Agenturen rechtlich als spezielle Makler gelten, ist die Vermittlungsgebühr gesetzlich auf maximal zwei Kaltmieten beschränkt.
Nein, die Agentur haftet nicht. Sobald der Mietvertrag zustande gekommen ist, endet die Verantwortung der Vermittlungsagentur. Bei Schäden muss sich der Vermieter direkt an den Mieter wenden.
Eine Besonderheit ist die sehr kurze Kündigungsfrist, die bis zum 15. eines jeden Monats ausgesprochen werden kann. Die allgemeinen gesetzlichen Kündigungsfristen finden hier keine Anwendung.
Bei einer teilweisen Untervermietung ist der Hauptvermieter lediglich zu informieren. Eine vollständige Untervermietung erfordert hingegen die ausdrückliche Genehmigung des Vermieters, der dafür auch einen Untermietzuschlag verlangen kann.
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Jürgen Schwemmhuber, Landshut
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RJanson, Rodenbach