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Maklerprovision, wenn es Probleme mit dem Hauptvertrag gibt?Es kommt immer wieder vor
egal ob beim Wohnungskauf oder bei der Anmietung einer neuen Wohnung: Nach
langen Suchen wurde endlich die passende Wohnung über einen Makler
gefunden und ein Vertrag unterschrieben. Der Makler hat seine Provision
bekommen, doch der Vertrag wird aus diversen Gründen dann doch wieder
aufgelöst oder rückabgewickelt, sei es einverständlich durch
die Vetragsparteien oder nach Anfechtung oder Rücktrittserklärung
einer Partei bzw. bei Mietverträgen durch Kündigung.
Derjenige, der die Maklerprovision gezahlt hat, fragt sich in solchen Situationen, ob die Maklerprovision nicht wieder zurückverlangt werden kann. Dies erscheint auch logisch - es wurde ja eigentlich keine Wohnung vermittelt. Doch ist diese Sichtweise auch rechtlich korrekt? Grundsätzlich gilt:
Der Maklerlohn (also seine Provision) wird dann fällig, wenn der Hauptvertrag
aufgrund der Vermittlung
oder des Nachweises
durch den Makler zustande gekommen ist. Es ist also notwendig, dass der
Vertragsabschluss infolge der Tätigkeit des Maklers herbeigeführt
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