Da sich eine leichtfertig gegebene Unterschrift (z.B. zu einer Mieterhöhung) nicht wieder rückgängig machen läßt, sollten Sie keine Überraschungsbesuche oder lästigen Telefonanrufe dulden. Hiervor können Sie sich schützen, indem Sie Ihrem Vermieter mündlich oder schriftlich erklären: ”Wenn Sie etwas von mir wollen, teilen Sie mir das bitte schriftlich mit.”