Die allerwichtigste
Regel beim Eigentümerwechsel lautet "Kauf bricht nicht Miete". Der
alte Mietvertrag bleibt weiter wirksam, egal ob es sich um einen schriftlichen
oder mündlichen Mietvertrag handelt. Es muss nicht sofort ein neuer
Vertrag abgeschlossen werden, in dem der neue Eigentümer dann nach
Belieben Änderungen vornehmen kann. Deshalb sollte der alte Mietvertrag
gut gehütet werden - er schützt vor neuen (nachträglichen)
Vereinbarungen. Schlägt der neue Vermieter Änderungen vor, so
sollte auf jeden Fall eine
rechtliche
Beratung über die Vor- und Nachteile des neuen Vertrages in Anspruch
genommen werden, ehe man sich zur Unterschrift entscheidet.