Auch wenn Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkauft wird, bleibt Ihr alter Mietvertrag - egal ob mündlich oder schriftlich geschlossen - wirksam !
Aus diesem Grund sollten Sie das Original Ihres Mietvertrages an einem sicheren Ort verwahren und sich vor irgendeiner Abänderung oder Erweiterung Ihres Mietvertrages unbedingt wegen der Vor- und Nachteile beraten lassen!